Was im Smartmeter steckt
Ende 2024 waren 6,53 von 6,74 Millionen österreichischen Zählpunkten mit einem Smartmeter ausgestattet. In einer Umfrage im Oktober desselben Jahres wussten 38 Prozent der Befragten, dass sie einen haben. Seit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz entscheidet ohnehin nicht mehr die Frage ob, sondern welche Konfiguration am Zählpunkt aktiv ist.
Ein Smartmeter, im Gesetzestext „intelligentes Messgerät", misst den Strombezug in Viertelstundenblöcken, speichert die Werte lokal und überträgt sie an den Netzbetreiber. Bei aktiver Viertelstundenmessung entstehen pro Zähler und Tag 96 Bezugswerte - und bei Photovoltaik dieselbe Anzahl noch einmal für die Einspeisung, denn Entnahme und Einspeisung werden getrennt erfasst.
Der wesentliche Unterschied zwischen Smartmeter und altem Ferraris-Zähler mit der drehenden Aluminiumscheibe ist nicht die Messgenauigkeit. Es ist die Zeitauflösung. Der Ferraris-Zähler kannte einen einzigen Wert: den Stand bei der Ablesung, meist einmal im Jahr. Der Smart Meter kennt den Verlauf.
Übertragen wird auf zwei Wegen, abhängig vom Netzbetreiber und der örtlichen Infrastruktur. Beim häufigeren Verfahren, Powerline Communication (PLC), wandert das Datensignal auf der ohnehin vorhandenen Stromleitung bis zur nächsten Trafostation. Beim zweiten Weg übernimmt ein Mobilfunkmodul im Zähler. PLC ist im Aufbau billiger, aber störanfälliger - ein Punkt, auf den der Rechnungshof deutlich hingewiesen hat.
Der Rechnungshof prüfte die Einführung und veröffentlichte den Bericht am 3. Mai 2024. Ergebnis: Ende 2022 waren erst 68 Prozent der Zähler getauscht, das eigene 95-Prozent-Ziel für 2019 wurde um mindestens fünf Jahre verfehlt. Jeder siebte eingebaute Smart Meter kommunizierte nicht. Fünf regionale Netzbetreiber erreichten an mehreren Tagen nur 35 bis 40 Prozent Ablesequote. Und die Kosten stiegen von den 2012 geschätzten rund 830 Millionen Euro auf mindestens 2,18 Milliarden. Details im Bericht des Rechnungshofs.
Bis Ende 2024 hatten 90 von 117 Netzbetreibern die gesetzliche 95-Prozent-Marke erreicht. Die Datenqualität blieb das Nadelöhr: Nur 4 der 13 größten Netzbetreiber lieferten an 99 Prozent der Tage vollständige Daten. Im Schnitt vergingen 12 Stunden bis zur Bereitstellung, einzelne Betreiber brauchten mehrere Tage, in Ausnahmefällen bis zu 45. Hauptursache war die unzuverlässige PLC-Kommunikation.
Die drei Konfigurationen - und warum sie über Geld entscheiden
Dasselbe Gerät an der Wand kann drei völlig verschiedene Dinge tun. Netzbetreiber verwenden dafür teils eigene Namen, gemeint ist überall das Gleiche.
Viertelstundenmessung
Auch „Prime Meter", „IME" oder schlicht „Opt-in". Der Zähler erfasst 96 Viertelstundenwerte je Tag, getrennt nach Entnahme und Einspeisung, der Netzbetreiber liest täglich aus. Voraussetzung für Sommer-Netzentgelt, dynamische Tarife und Energiegemeinschaften.
Tageswerte (IMS)
Die bisherige Standardeinstellung. Der Zähler meldet einen Tagesverbrauchswert. Für die Abrechnung reicht das, für zeitabhängige Tarife und Rabatte nicht. Diese Konfiguration wird bis Anfang 2028 stufenweise abgelöst.
Digitaler Standardzähler
Auch „Blind Meter" oder DSZ. Gespeichert werden ausschließlich Monatsverbrauch, Monatseinspeisung und der höchste Viertelstunden-Leistungswert des Monats. Keine Lastprofile, keine Tageswerte, Trennelement deaktiviert.
| Merkmal | Viertelstundenmessung | Tageswerte (IMS) | Digitaler Standardzähler |
|---|---|---|---|
| Gespeicherte Auflösung | 96 Werte pro Tag | 1 Wert pro Tag | 1 Wert pro Monat |
| Auslesung durch Netzbetreiber | täglich | täglich | monatlich |
| Sommer-Netzentgelt (-20 %) | ja | nein | nein |
| Dynamischer Stromtarif | ja | nein | nein |
| Energiegemeinschaft | ja | nein | nein |
| PV-Einspeisung getrennt erfasst | ja | Tagessumme | Monatssumme |
| Verbrauchsverlauf im Webportal | ja | grob | nein |
| Trennelement im Zähler | vorhanden | vorhanden | deaktiviert |
Ein verbauter Smart Meter allein bringt keinen einzigen Cent Rabatt. Entscheidend ist, ob die Viertelstundenmessung am Zählpunkt aktiv geschaltet ist. Ende 2024 nutzten erst 760.000 Haushalte den vollen Funktionsumfang - 12,6 Prozent. In Nieder- und Oberösterreich lag der Anteil über 20 Prozent, in der Steiermark am niedrigsten.
Was das Elektrizitätswirtschaftsgesetz geändert hat
Am 11. Dezember 2025 beschloss der Nationalrat das Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen - die für die Verfassungsbestimmungen nötige Zweidrittelmehrheit. Kundgemacht wurde es als BGBl. I Nr. 91/2025, in Kraft seit 24. Dezember 2025. Es löst das ElWOG 2010 als zentrales Regelwerk für den Strommarkt ab.
Für Zählpunktinhaber dreht sich die wichtigste Änderung um eine einzige Weiche: Die Viertelstundenmessung war bisher eine Sache, die man aktiv anfordern musste. Jetzt ist sie der gesetzliche Regelfall. Nach § 54 Abs. 1 ElWG sind die Viertelstunden-Energiewerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme, am Zähler zu erfassen, zu speichern und täglich vom Netzbetreiber auszulesen. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen - und darf das nur unter engen Voraussetzungen.
Was seither dazugekommen ist
- Sommer-Nieder-Arbeitspreis: 20 Prozent Rabatt auf den Netzarbeitspreis, seit 1. April 2026, täglich 10 bis 16 Uhr im Sommerhalbjahr. Nur mit aktiver Viertelstundenmessung.
- Angebotspflicht für dynamische Tarife: Lieferanten mit mehr als 25.000 Zählpunkten müssen nach § 22 ElWG seit 1. April 2026 einen dynamischen Tarif im Sortiment haben.
- Zeitvariable Netzentgelte: Das Recht, ein zeitlich variables Netzentgelt zu wählen, ist gesetzlich verankert.
- Vollausbau bis 2028: Ab Januar 2028 sollen alle Haushalte Viertelstundenwerte speichern und übertragen. Abrechnungszähler sind unabhängig von der Spannungsebene als Smart Meter auszuführen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus erklärt die Umstellung auf seiner Informationsseite zur Viertelstundenmessung. Dort steht auch der Punkt, der in der Debatte oft untergeht: Bei Kleinverbrauchern bis 1.500 kWh Jahresverbrauch bleibt die Übermittlung von Tageswerten vorerst der Standard.
Wann Ihr Zählpunkt an der Reihe ist
Die Umstellung läuft nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt nach Jahresverbrauch und technischer Ausstattung. Die Reihenfolge folgt § 54 Abs. 3 ElWG, die konkreten Termine kommunizieren die Netzbetreiber weitgehend einheitlich.
| Zählpunkt-Gruppe | Umstellung | Status heute |
|---|---|---|
| Über 5.000 kWh Jahresverbrauch oder Wärmepumpe, Ladepunkt, Stromspeicher, Erzeugungsanlage am Zählpunkt | ab 1. April 2026 | bereits umgestellt |
| 1.500 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch | bis 31. Dezember 2026 | läuft gerade |
| Unter 1.500 kWh Jahresverbrauch | ab 1. Jänner 2027 | Tageswerte bleiben vorerst Standard |
| Alle Haushalte | ab Jänner 2028 | Zielbild des ElWG |
Wer nicht warten will, muss nicht warten. Die Viertelstundenmessung lässt sich in jedem Netzbetreiber-Portal selbst aktivieren, kostenlos und ohne Technikertermin - der Zähler kann es ohnehin, es ist eine Konfigurationsfrage. Wiener Netze etwa nennt dafür Kundennummer und Zählpunktnummer als einzige Angaben; beide stehen auf der Stromrechnung. Netz Niederösterreich, Netz Oberösterreich und die anderen handhaben es gleich.
Das Sommer-Netzentgelt gilt nur, solange die Viertelstundenmessung tatsächlich aktiv ist. Wer erst im Herbst 2026 automatisch umgestellt wird, hat die Rabattperiode 1. April bis 30. September vollständig verpasst - und wartet dann bis April 2027.
Opt-out: Wer widersprechen darf - und wer nicht mehr
Das Recht, keine Verbrauchsprofile speichern zu lassen, gibt es weiterhin. Es ist nur schmaler geworden. Nach § 54 Abs. 2 ElWG steht der Widerspruch ausschließlich Haushaltskunden zu, und auch nur dann, wenn am Zählpunkt keiner der gesetzlich genannten Ausschlussgründe zutrifft.
Der Widerspruch ist ausgeschlossen, wenn
- ein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht,
- eine Einspeisung über eine Direktleitung erfolgt,
- eine Prepayment-Funktion eingerichtet ist,
- dem Zählpunkt eine Wärmepumpe, ein Ladepunkt, ein Stromspeicher oder eine Erzeugungsanlage zugeordnet ist,
- oder der Zählpunkt an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beziehungsweise Energiegemeinschaft teilnimmt.
Praktisch heißt das: Ein Reihenhaus mit PV-Anlage auf dem Dach und Wallbox in der Garage hat kein Opt-out mehr. Eine Zweizimmerwohnung mit Gasheizung und 1.700 kWh Jahresverbrauch schon.
Greift der Widerspruch, ist das Gerät kein Smart Meter mehr, sondern ein digitaler Standardzähler. Er speichert nur noch Monatsverbrauch, Monatseinspeisung und den höchsten Viertelstunden-Leistungswert des Monats, diese Werte 15 Monate lang. Das Trennelement wird deaktiviert.
So geht der Widerspruch
- Netzbetreiber ermitteln, nicht Lieferanten. Zuständig ist ausschließlich der Netzbetreiber - also jenes Unternehmen, das die Leitung betreibt, nicht der Stromanbieter. Der Name steht auf der Rechnung; wechseln kann man ihn nicht, er ist an die Adresse gebunden.
- Schriftlich widersprechen. E-Mail genügt bei allen großen Netzbetreibern. Hinein gehören Zählpunktnummer, Zählernummer, Kundennummer und die Anschrift. Formulierung: Widerspruch gegen Speicherung und Übertragung von Viertelstunden- und Tageswerten nach § 54 Abs. 2 ElWG, Antrag auf Umstellung auf einen digitalen Standardzähler.
- Bestätigung verlangen und aufheben. Die Umstellung erfolgt per Fernkonfiguration, ein Technikerbesuch ist nicht nötig. Die schriftliche Bestätigung ist der Nachweis, falls der Zählpunkt später doch wieder Lastprofile liefert.
Die Arbeiterkammer stellt in ihren FAQs zum Smart Meter Musterformulierungen bereit und weist auf einen Punkt hin, der bei Mietwohnungen zählt: Auch Nachmieter behalten das Recht auf einen digitalen Standardzähler.
Er verhindert den Gerätetausch nicht. Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, und das alte Ferraris-Gerät kommt nicht zurück. Widersprochen wird gegen die Datenerfassung, nicht gegen die Hardware. Wer den Tausch verweigert, riskiert eine Ersatzvornahme - und hat am Ende trotzdem ein digitales Gerät an der Wand.
Sommer-Netzentgelt: 20 Prozent zwischen 10 und 16 Uhr
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis, abgekürzt SNAP, ist seit 1. April 2026 in Kraft und der handfesteste finanzielle Grund, die Viertelstundenmessung einzuschalten. Von 1. April bis 30. September zahlen Netzkunden auf Netzebene 7 zwischen 10 und 16 Uhr einen um 20 Prozent verringerten Netzarbeitspreis. Der Zeitraum ist kein Zufall: Er deckt genau jene Stunden ab, in denen die Photovoltaik im Netz die größten Überschüsse produziert.
Ein Antrag ist nicht nötig. Ist die Viertelstundenmessung aktiv, wird der Rabatt automatisch verrechnet - Wiener Netze etwa bestätigt das für alle Kunden mit Opt-in-Einstellung. Der Lieferant spielt dabei keine Rolle: Der Rabatt betrifft das Netzentgelt, nicht den Energiepreis.
Was das konkret bringt - eine Beispielrechnung
Angenommen, ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh im Jahr und schafft es, im Sommerhalbjahr 900 kWh davon in das Zeitfenster 10 bis 16 Uhr zu verlegen - Waschmaschine, Geschirrspüler, Warmwasser, Trockner. Gerechnet mit einem Netzarbeitspreis von 8 Cent pro kWh, ein realistischer Mittelwert; der exakte Wert steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
- Verlagerte Menge ins Rabattfenster900 kWh
- Netzarbeitspreis regulär8,00 ct/kWh
- Netzarbeitspreis im Fenster (-20 %)6,40 ct/kWh
- Ersparnis pro Kilowattstunde1,60 ct
- Ersparnis pro Sommerhalbjahr14,40 €
Kein Betrag, der ein Haushaltsbudget rettet. Aber die Aktivierung kostet nichts und dauert wenige Minuten - und wer zusätzlich ein Elektroauto tagsüber lädt oder eine Wärmepumpe im Sommer für Warmwasser laufen lässt, verschiebt schnell ein Vielfaches der 900 kWh.
Zur Einordnung: Ein durchschnittlicher Haushalt mit 3.500 kWh zahlt rund ein Drittel seiner Stromrechnung an Netzentgelten. Für 2026 ordnete die E-Control eine durchschnittliche Erhöhung um 1,3 Prozent an, in Summe etwa 5 Euro im Jahr oder 40 Cent im Monat. Regional geht die Entwicklung weit auseinander - im Burgenland und in Tirol stiegen die Entgelte am stärksten, in Salzburg und im Kleinwalsertal sanken sie deutlich. Die Zahlen stehen in der Aussendung der E-Control vom 18. Dezember 2025.
Mit derselben Novelle fiel auch eine alte Struktur weg: Die getrennten Sommer- und Wintertarife sowie die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif wurden zu einem einheitlichen Arbeitspreis je Kundengruppe zusammengeführt. Der SNAP ist damit das einzige verbleibende Zeitfenster mit abweichendem Preis - und ein bewusster Lenkungsimpuls.
Dynamische Stromtarife: für wen sie sich rechnen
Ein dynamischer Tarif koppelt den Arbeitspreis an den Börsenpreis am Day-Ahead-Markt der EPEX Spot. Der Preis für den Folgetag steht am Vortag fest und ändert sich stündlich, bei neueren Produkten viertelstündlich - seit 2025 werden am Day-Ahead-Markt auch Viertelstundenprodukte gehandelt. In Stunden mit viel Wind und Sonne fällt der Börsenpreis, gelegentlich unter null. In der Abendspitze steigt er.
aWATTar brachte das Modell 2015 als erster Anbieter nach Österreich, mit EPEX Spot plus Aufschlag und ohne Grundpreis. Seit 1. April 2026 muss nach § 22 ElWG jeder Lieferant mit mehr als 25.000 Zählpunkten einen dynamischen Tarif anbieten. Die Auswahl ist entsprechend gewachsen.
Der Haken liegt nicht im Tarif, sondern im Lastprofil. Wer den Verbrauch nicht verschieben kann, trägt vor allem Preisrisiko - ohne die Möglichkeit, es in Ersparnis umzumünzen. Ein Haushalt, der jeden Werktag um 18:30 Uhr kocht und um 19 Uhr wäscht, trifft verlässlich die teuerste Stunde des Tages.
Wann sich der Wechsel lohnt
- Elektroauto: die größte verschiebbare Einzellast im Haushalt. Nachtladen zwischen 1 und 5 Uhr trifft regelmäßig die günstigsten Stunden.
- Wärmepumpe mit Puffer: Heizen und Warmwasserbereitung lassen sich um Stunden vorziehen oder verschieben, ohne dass es jemand merkt.
- Batteriespeicher: Laden bei niedrigem, Entladen bei hohem Preis. Erst damit wird der dynamische Tarif zum aktiven Instrument statt zur Wette.
- Photovoltaik ohne Volleinspeisung: Eigenverbrauch am Mittag, Netzbezug in den günstigen Nachtstunden.
Und wenn nichts davon zutrifft: Ein Fixpreistarif ist keine schlechtere Entscheidung, sondern die passende. Ein dynamischer Tarif ohne verschiebbare Last ist ein Produkt, dessen Vorteil man nicht abrufen kann.
Was der Zähler kostet
Für den Tausch selbst verrechnet der Netzbetreiber nichts. Bezahlt wird laufend, über das Messentgelt - einen monatlichen Pauschalbetrag auf der Stromrechnung, der Errichtung, Betrieb, Eichung und Ablesung der Messeinrichtung abdeckt. Die Höhe legt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control fest, je Netzbetreiber und Zählertyp unterschiedlich. Den für Sie gültigen Betrag finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers, nicht in einer bundesweiten Zahl.
Auch die Aktivierung der Viertelstundenmessung ist kostenlos, ebenso ihre spätere Deaktivierung, sofern die Voraussetzungen für den Widerspruch vorliegen. Kein Netzbetreiber verlangt dafür ein Entgelt.
Die andere Seite der Rechnung ist die volkswirtschaftliche. Der Rechnungshof bezifferte die Gesamtkosten der österreichweiten Umrüstung mit mindestens 2,18 Milliarden Euro - gegenüber einer Schätzung von rund 830 Millionen aus dem Jahr 2012. Finanziert wird das über die Netzentgelte, also von Haushalten, Gewerbe und Industrie. Kritik übte der Rechnungshof auch an der Kostentransparenz: Die E-Control habe die Kosten, insbesondere zu Finanzierung und Netzverlusten, nicht vollständig offengelegt.
90 Prozent der Kunden nutzten laut Rechnungshof die einfachste Konfiguration, die nur den Vortagesverbrauch zeigt. Milliarden für Infrastruktur, deren Funktionsumfang kaum jemand abrief - das war der Kern der Kritik. Genau diese Lücke schließt das ElWG, indem es die Viertelstundenmessung zum Regelfall macht und mit dem SNAP einen greifbaren Anreiz dranhängt.
Welche Daten wohin gehen - und wie lange sie bleiben
Ein Viertelstundenwert ist eine Zahl: die in 15 Minuten bezogene Energiemenge in Kilowattstunden. Er sagt nicht, welches Gerät gelaufen ist. Aus 96 solcher Zahlen pro Tag lässt sich ein Tagesrhythmus ablesen - wann jemand aufsteht, wann gekocht wird, wann niemand zuhause ist. Das ist der berechtigte Kern der Datenschutzdebatte, und er verschwindet nicht dadurch, dass Einzelgeräte nicht identifizierbar sind.
Das ElWG begrenzt die Verwendung auf gesetzlich definierte Zwecke und setzt Löschfristen.
| Datenart | Speicherort | Frist |
|---|---|---|
| Tages- und Viertelstundenwerte | im Zähler | 60 Tage |
| Monatswerte, höchste Viertelstunden-Leistungswerte | im Zähler | 15 Monate |
| Verbrauchsdaten für Abrechnung und Portalanzeige | zentrale Systeme des Netzbetreibers | 36 Monate |
| Monatswerte beim digitalen Standardzähler | im Zähler | 15 Monate |
Wer die Daten sieht
Der Netzbetreiber erhält die Messwerte, weil er sie für Netzbetrieb und Abrechnung braucht. Ihr Stromlieferant bekommt nur, was für die Verrechnung Ihres Tarifs erforderlich ist - bei einem Fixpreistarif also weniger als bei einem dynamischen. Eine Weitergabe an Dritte, etwa an eine Energiegemeinschaft, erfordert Ihre ausdrückliche Freigabe im Portal des Netzbetreibers, zählpunktgenau und widerrufbar.
Wer keine Lastprofile speichern lassen will und die Voraussetzungen erfüllt, hat mit dem digitalen Standardzähler ein wirksames Mittel: Dort entstehen schlicht keine. Der Preis dafür ist der Ausschluss von Sommer-Netzentgelt, dynamischen Tarifen und Energiegemeinschaften.
Funk, Powerline und die Strahlenfrage
Kaum ein Aspekt wird so kontrovers diskutiert. Die Sorge ist nachvollziehbar - ein Gerät im Sicherungskasten, das kommuniziert, während man schläft. Die Messwerte fallen allerdings eindeutig aus.
Die Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation an der ETH Zürich hat die Exposition untersucht. Bei Powerline-Geräten liegt die gemessene Strahlung direkt am Gerät unter 0,5 V/m, in 50 Zentimetern Abstand ist sie nicht mehr messbar. Der zulässige Grenzwert für solche Geräte liegt bei 87 V/m - also mehr als das Hundertsiebzigfache des gemessenen Nahfeldwerts.
Bei funkbasierten Geräten fällt der Vergleich noch deutlicher aus: Ein einziges kurzes Telefonat mit dem Mobiltelefon exponiert den Körper stärker als ein funkbasierter Smart Meter über seine gesamte Lebensdauer. Der Grund ist die Sendedauer. Ausgelesen wird meist wenige Male täglich, das Senden dauert Sekunden - kein Dauerbetrieb.
Die Arbeiterkammer kommt in ihrer Konsumentenberatung zum selben Schluss: Gesundheitsrisiken durch zusätzliche Strahlung gelten nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand als minimal.
Für elektrosensible Personen ist die Frage damit nicht in jedem Fall erledigt, und beim digitalen Standardzähler stellt sie sich ohnehin anders: Er wird nur monatlich ausgelesen und sendet entsprechend seltener. Wer die Voraussetzungen für den Widerspruch erfüllt, hat damit einen Weg - allerdings einen, der zu Recht über den Datenschutz und nicht über die Physik begründet wird.
Das Display richtig lesen
Die Geräte stammen von verschiedenen Herstellern - Landis+Gyr, Siemens und andere - und unterscheiden sich in Details, folgen aber demselben Bedienprinzip. In Österreich sind fast überall zwei Tasten vorhanden.
- Display beleuchten. Die obere Taste 2 bis 5 Sekunden gedrückt halten, dann wird die Hintergrundbeleuchtung aktiv. Im Sicherungskasten im Keller ist das der praktischste Handgriff überhaupt.
- Werte durchblättern. Ein kurzer Tastendruck unter einer Sekunde springt zum nächsten Wert. Zweimal drücken führt zurück zum ersten. Nach zehn Minuten ohne Eingabe kehrt das Display in die Standardanzeige zurück.
- Die richtigen Zahlen finden. Der Bezug steht beim OBIS-Kennzeichen 1.8.0, die Einspeisung bei 2.8.0. Bei PV-Anlagen wechselt die Anzeige zwischen beiden - wer nur einen Wert abliest, notiert womöglich die falsche Richtung.
- Trennelement. Die untere Taste mindestens 5 Sekunden gedrückt halten. Relevant nach einer Unterbrechung, um die Versorgung wieder freizugeben.
Die Bedienungsanleitung für das konkrete Modell hat jeder Netzbetreiber online. Wiener Netze etwa führt sie nach Zählertyp getrennt auf der Seite zur Smart-Meter-Bedienung. Die Zählernummer auf dem Typenschild sagt Ihnen, welche Sie brauchen.
Kundenschnittstelle: Verbrauch im Sekundentakt
Das Webportal des Netzbetreibers zeigt Werte mit Verzögerung - im Schnitt 12 Stunden, bei manchen Betreibern deutlich länger. Für die Kontrolle der Jahresabrechnung reicht das. Für Fragen wie „wie viel zieht die Wärmepumpe gerade" nicht.
Dafür gibt es die Kundenschnittstelle. Sie sitzt hinter einer Klappe an der Vorderseite des Zählers, meist als RJ12-Buchse ausgeführt, und entspricht auf der physikalischen Ebene der DSMR-P1-Spezifikation aus den Niederlanden. Über M-Bus liefert sie Momentanwerte - je nach Gerät und Betriebsmodus im Sekundentakt bis alle fünf Sekunden. Die Daten verlassen dabei Ihr Haus nicht: Sie fließen vom Zähler direkt in Ihr Gerät.
Was Sie brauchen
- Freischaltung durch den Netzbetreiber. Die Schnittstelle ist ab Werk inaktiv. Ein formloses Mail mit Kundennummer, Zählernummer und Zählpunktnummer genügt bei den meisten Betreibern.
- Den geräteindividuellen Schlüssel. Die Datentelegramme sind verschlüsselt. Den Schlüssel - je nach Netzbetreiber als GUEK oder Kundenschlüssel bezeichnet - bekommen Sie mit der Freischaltung. Er gilt nur für Ihren Zähler.
- Einen Adapter. Ein M-Bus-Konverter oder ein fertiges Auslesemodul übersetzt das Signal in etwas, das ein Rechner, ein Smart-Home-System oder ein WLAN-Modul versteht.
Beides - Freischaltung und Schlüssel - ist kostenlos. Oesterreichs Energie hat für die einheitliche Umsetzung eigens ein Konzept für einen Smart-Meter-Kundenschnittstellen-Adapter veröffentlicht.
Die Sekundenwerte machen sichtbar, was Tagessummen verstecken: den Standby-Sockel der Wohnung, den Anlaufstrom der Wärmepumpe, das Einschaltverhalten des Boilers. Wer eine PV-Anlage mit Speicher steuert oder eine Wallbox auf Überschussladen umstellen will, kommt an diesen Werten ohnehin nicht vorbei - der Umweg über das Portal ist dafür zu langsam.
Wo Sie Ihre Einstellungen ändern
Zuständig ist immer der Netzbetreiber, nie der Stromlieferant. Er ist ein regionales Monopol und an die Adresse gebunden - wechseln lässt er sich nicht. In Österreich gibt es rund 119 Stromnetzbetreiber; die neun größten decken den Großteil der Zählpunkte ab. Kleinere Stadt- und E-Werke betreiben eigene Portale, die Sie über den Namen auf Ihrer Rechnung finden.
| Bundesland | Netzbetreiber | Präfix | Einstieg |
|---|---|---|---|
| Wien | Wiener Netze | AT001000 | Portal, Login und Auslesen |
| Niederösterreich | Netz Niederösterreich | AT002000 | Portal, Login und Kundenschnittstelle |
| Oberösterreich | Netz Oberösterreich | AT003000 | eService-Portal, AMIS und Auslesen |
| Salzburg | Salzburg Netz | AT004000 | Serviceportal, API und Einstellungen |
| Tirol | TINETZ - Tiroler Netze | AT005000 | Kundenportal, IME oder DSZ |
| Vorarlberg | Vorarlberger Energienetze | AT006000 | Plus oder Light |
| Kärnten | Kärnten Netz | AT007000 | Mein Portal und Störbezirke |
| Steiermark | Energienetze Steiermark | AT008000 | Serviceportal und Auslesen |
| Burgenland | Netz Burgenland | AT009000 | Kundencenter und Opt-In |
Für die Anmeldung im Portal brauchen Sie in der Regel Zählpunktnummer, Zählernummer und Kundennummer. Alle drei stehen auf der Stromrechnung, die Zählpunktnummer beginnt mit AT und hat 33 Stellen - die ersten acht Zeichen sind das Präfix des Netzbetreibers. Alle Präfixe, auch die der Stadtwerke und E-Werke, stehen in der Übersicht der Netzbetreiber.
Die Freigabe funktioniert zählpunktgenau. Wer mehrere Zählpunkte hat - etwa Verbrauch und Einspeisung getrennt - muss jeden einzeln freigeben. Bei TINETZ etwa läuft das über den Menüpunkt „Datenfreigaben"; nach dem Klick dauert es, bis die Anforderung im Reiter der laufenden Freigaben auftaucht. Ein häufiger Stolperstein bei der Anmeldung zu einer Energiegemeinschaft.
Smart Meter 2.0: die nächste Gerätegeneration
Viele Zähler der ersten Generation sind älter als 15 Jahre und stehen in den kommenden Jahren zum Tausch an. Statt die alte Technik einfach nachzubauen, arbeiten die Netzbetreiber an einem gemeinsamen technischen Regelwerk.
Der Companion Standard von Oesterreichs Energie definiert Funktionen und Protokolle für den Datenaustausch zwischen Zähler und Zentralsystem einheitlich. Er baut auf dem AC Electricity Smart Meter Generic Companion Profile der DLMS User Association auf, ergänzt um österreichspezifische Anforderungen. Die Fertigstellung war für etwa Ende des ersten Quartals 2026 angesetzt, der flächendeckende Einsatz ist ab rund 2028 geplant.
Der wesentliche konstruktive Unterschied ist eine modulare Kommunikationsarchitektur: Das Kommunikationsmodul lässt sich tauschen, ohne den ganzen Zähler zu wechseln. Damit soll das Gerät nicht mehr an der Technik scheitern, mit der es gerade funkt - eine direkte Antwort auf die PLC-Probleme des ersten Rollouts. Die begleitende Neufassung der Intelligente-Messgeräte-Anforderungsverordnung stand zuletzt noch aus.
Häufige Fragen
Kann ich den Einbau eines Smart Meters verweigern?
Nein. Der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers, und die Umrüstung war gesetzlich vorgegeben - der Tausch findet unabhängig von Ihrem Einverständnis statt. Beeinflussbar ist die Konfiguration: Erfüllen Sie die Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 ElWG, haben Sie Anspruch auf einen digitalen Standardzähler ohne Viertelstunden- und Tageswerte.
Wer darf den Viertelstundenwerten überhaupt noch widersprechen?
Nur Haushaltskunden - und auch die nur, wenn am Zählpunkt kein Vertrag mit dynamischen Energiepreisen läuft, keine Einspeisung über Direktleitung und keine Prepayment-Funktion besteht und weder Wärmepumpe noch Ladepunkt, Stromspeicher oder Erzeugungsanlage zugeordnet sind. Wer an einer Energiegemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage teilnimmt, kann ebenfalls nicht widersprechen.
Was kostet mich der Smart Meter?
Für den Tausch selbst nichts. Bezahlt wird laufend über das Messentgelt, einen monatlichen Pauschalbetrag auf der Stromrechnung. Die Höhe legt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung je Netzbetreiber und Zählertyp fest - der für Sie gültige Betrag steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Die Umrüstung insgesamt bezifferte der Rechnungshof mit mindestens 2,18 Milliarden Euro, finanziert über die Netzentgelte.
Wie bekomme ich das um 20 Prozent reduzierte Sommer-Netzentgelt?
Voraussetzung ist ein Zählpunkt auf Netzebene 7 mit aktivierter Viertelstundenmessung. Ist sie aktiv, wird der Sommer-Nieder-Arbeitspreis von 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr automatisch verrechnet. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, und der Stromlieferant spielt keine Rolle - der Rabatt betrifft das Netzentgelt.
Kann der Netzbetreiber meinen Strom per Fernzugriff abschalten?
Technisch enthalten viele Geräte ein Trennelement, das die Leistung begrenzen oder die Versorgung unterbrechen kann. Eine Abschaltung ist aber an dieselben gesetzlichen Voraussetzungen gebunden wie bisher und nicht willkürlich möglich. Beim digitalen Standardzähler wird diese Funktion im Zuge des Opt-outs deaktiviert.
Strahlt ein Smart Meter?
Messbar wenig. Bei Powerline-Übertragung wurden direkt am Gerät unter 0,5 V/m gemessen, in 50 Zentimetern Abstand nichts mehr - bei einem zulässigen Grenzwert von 87 V/m. Bei funkbasierten Geräten exponiert ein einziges kurzes Handytelefonat den Körper stärker als ein Smart Meter über seine gesamte Lebensdauer, weil das Senden nur wenige Sekunden pro Auslesung dauert.
Wie lange werden meine Verbrauchsdaten gespeichert?
Im Zähler bleiben Tages- und Viertelstundenwerte 60 Tage, Monatswerte und die höchsten Viertelstunden-Leistungswerte 15 Monate. In den zentralen Systemen des Netzbetreibers werden Verbrauchsdaten für Abrechnung und Portalanzeige 36 Monate vorgehalten. Beim digitalen Standardzähler entstehen Tages- und Viertelstundenwerte gar nicht erst.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit auslesen?
Ja, über die Kundenschnittstelle an der Vorderseite des Zählers. Sie entspricht der DSMR-P1-Spezifikation und liefert je nach Gerät im Sekundentakt Momentanwerte. Der Netzbetreiber muss die Schnittstelle freischalten und Ihnen den geräteindividuellen Schlüssel zur Entschlüsselung aushändigen - beides kostenlos. Zusätzlich brauchen Sie einen M-Bus-Adapter.
Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?
Er lohnt sich, wenn Sie Verbrauch verschieben können - über Wärmepumpe, Elektroauto, Batteriespeicher oder planbare Großgeräte. Wer täglich dieselbe Last zur selben Zeit hat, trägt vor allem das Preisrisiko, ohne es in Ersparnis umsetzen zu können. Seit 1. April 2026 muss jeder Lieferant mit mehr als 25.000 Zählpunkten einen dynamischen Tarif anbieten.
Ich ziehe um - was passiert mit meinen Einstellungen?
Die Konfiguration hängt am Zählpunkt, nicht an der Person. Bei einem Umzug gilt an der neuen Adresse, was dort eingestellt ist - Viertelstundenmessung und Opt-out müssen Sie neu beantragen. Umgekehrt behält auch ein Nachmieter das Recht auf einen digitalen Standardzähler, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?
Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen, den Zähler und die Messung. Er ist ein regionales Monopol und lässt sich nicht wechseln - er ist an die Adresse gebunden. Der Lieferant verkauft die Energie und ist frei wählbar. Für alles rund um Zähler, Konfiguration, Viertelstundenwerte und Opt-out ist ausschließlich der Netzbetreiber zuständig.
Stand: 10. August 2026. Rechtsgrundlage ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, BGBl. I Nr. 91/2025, in Kraft seit 24. Dezember 2025. Rollout-Zahlen: E-Control-Monitoring, Stand Ende 2024. Kostenangaben: Bericht des Rechnungshofs vom 3. Mai 2024. Die genannten Termine der Netzbetreiber können regional abweichen - maßgeblich ist die Information Ihres zuständigen Netzbetreibers.